Zucht

Zuchtvoraussetzungen im RZV e.V.
Die Züchter im Rassezuchtverein für Hovawart-Hunde e.V. unterliegen einer der strengsten Zuchtvorschriften die es gibt.
Im Rassezuchtverein für Hovawart-Hunde e.V. (RZV) wird seit vielen Jahren nach folgenden Zuchtbestimmungen gezüchtet:

Die Elterntiere benötigen als Zuchtvoraussetzung:
- Überprüfung von Aussehen und Wesen auf zwei vereinseigenen Zuchttauglichkeitsprüfung mit ausführlicher Beurteilung des
Wesens und des Erscheinungsbildes.
- Eine Ausstellung, mindestens Prädikat "gut"
- Beide Elterntiere müssen frei von Hüftgelenksdysplasie sein (Röntgen-Auswertung durch unabhängige Gutachter)
- Beide Elterntiere müssen frei von erblichen Augenerkrankungen wie z.B. dem grauen Star (Untersuchung durch wenige, speziell dafür geschulte Tierärzte)

- Hovawarte mit weiteren Fehlern wie verkürzter Unterkiefer (oder sonstigen schwerwiegenden Zahnfehlern), Rutenanomalien, Einhoder, Fehlfarben/Überzeichnungen werden im RZV nicht zur Zucht verwendet

Der RZV ist der grösste von zur Zeit drei vom VDH zugelassenen Hovawart-Zuchtvereinen und verfügt über eine grosse Zahl an Elterntieren, die als Zuchtbasis zur Verfügung stehen.

Weiterhin gelten folgende Zuchtbestimmungen (Auszug):
- Mindestalter der Hündin 24 Monate, Höchstalter 8 Jahre
- maximal sind erstmal drei Würfe zugelassen, eine Wiederfreigabe ist möglich wenn 70% der Nachkommen HD geröngt sind  und min. 50% bei einer Nachtzuchtbeurteilung vorstellig waren 
- bei Würfen mit mehr als acht Welpen erhält die Hündin eine Zuchtsperre von 15 Monaten

- Rüden werden für 5 Deckakte zugelassen, danach ergeht eine vorläufige Sperre, bis alle Nachkommen auf HD und andere Fehler untersucht sind und ein hoher Anteil der Nachkommen frei von solchen ist. Danach entscheidet die Zuchtleitung, ob der Rüde noch für einen Wurf freigegeben wird.

Seit Jahresanfang 2000 muss jeder Neuzüchter im RZV eine Züchterschulung besucht habe (Neuzüchter sind auch alte Züchter mit neuer Hündin) bevor er zu züchten beginnt !!!

Den Landesgruppen-Zuchtwarten kommt besondere Bedeutung zu, sie
- prüfen die räumlichen, meist sehr guten Voraussetzungen zur Aufzucht eines Wurfes.
- kontrollieren den Gesundheitszustand der Hündin,
- beraten die Züchter bei der Wahl der Deckrüden, auch anhand der EDV-gestützten Zuchtwertschätzungen,
- begutachten die Würfe in der 1. und 5. und 8. Lebenswoche, wobei ein Welpenwesenstest und ein Wurfabnahmeprotokoll angefertigt wird.

ÜBRIGENS: seit einigen Jahren gibt es einen Solidaritätsfond bei Erkrankungen, dass heisst, der RZV zahlt bei Erkrankungen wie mittlerer und schwerer Bsp. HD, OCD, Katarakt und bei Lebershunts aus einem Fond, der von Züchtern und Deckrüdenbesitzern bestückt wird, Beiträge zu Behandlung oder auch Neuanschaffung eines Welpen. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass diese Krankheiten zum einen relativ selten sind, aber auch, dass der Verein noch mehr über das Auftreten der Erkrankungen erfahren will.

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